Dienstleistungs- und Vertragsbedingungen
(B2B – Firmenveranstaltungen)

01. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle durch Unternehmen, Gastronomiebetriebe oder sonstige gewerbliche Auftraggeber gebuchten Bierverkostungen, Schulungen und bierbezogenen Veranstaltungen.

02. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in Form von: Durchführung von Bierverkostungen und Schulungen Moderation und Durchführung bierbezogener Veranstaltungen Beratung im Bereich Bier- und Getränkekonzepte Ein bestimmter Veranstaltungserfolg oder eine bestimmte Teilnehmerzahl ist nicht geschuldet.

03. Vergütung

Die Vergütung wird als Pauschalhonorar vereinbart und ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl geschuldet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

04. Teilnehmerzahl / Kalkulationsgrundlage

Sofern eine Teilnehmerzahl als Kalkulationsgrundlage vereinbart wird, dient diese ausschließlich der Planung (insbesondere Wareneinkauf und Logistik). Eine Abweichung der tatsächlichen Teilnehmerzahl berührt die vereinbarte Vergütung nicht.

05. Wareneinkauf und Sachkosten

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Wareneinkauf auf Basis der vereinbarten oder bestätigten Teilnehmerzahl vorzunehmen. Nicht nutzbare oder nicht kurzfristig stornierbare Waren und Sachkosten sind vom Auftraggeber vollständig zu erstatten.

06. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart: 50 % der Vergütung sind bei Auftragserteilung fällig Restzahlung spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn Bei kurzfristiger Buchung ist die gesamte Vergütung sofort fällig.

07. Stornierung durch den Auftraggeber

Bei Stornierung gelten folgende Pauschalen: bis 14 Tage vor Termin: - 50 % der vereinbarten Vergütung - weniger als 14 Tage vor Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung Bereits entstandene Sachkosten (insbesondere Wareneinkauf) werden zusätzlich vollständig berechnet.

08. Absage oder Verschiebung durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Beträge erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Hotel- oder Ausfallkosten, sind ausgeschlossen.

09. Leistungsort und Durchführung

Die Durchführung erfolgt am vereinbarten Veranstaltungsort. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen räumlichen und technischen Rahmenbedingungen sicher.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus unsachgemäßer Bereitstellung von Räumlichkeiten, Technik oder Teilnehmerverhalten wird keine Haftung übernommen.

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass: geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind notwendige Genehmigungen vorliegen Teilnehmer über Alters- und Gesundheitsvoraussetzungen informiert sind

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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